Ab dem 19. Juni 2026 müssen nahezu alle B2C-Online-Shops Verbrauchern eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll es Kunden ermöglichen, ihren Widerruf einfach und eindeutig online zu erklären. Ziel der Regelung …
Ab dem 19. Juni 2026 müssen nahezu alle B2C-Online-Shops Verbrauchern eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll es Kunden ermöglichen, ihren Widerruf einfach und eindeutig online zu erklären. Ziel der Regelung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den Widerrufsprozess zu vereinfachen. Pflicht für fast alle B2C-Shops Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons betrifft nicht nur klassische Online-Händler. Auch Handmade-Shops, die in vielen Fällen das …
