Mit dem Anwendungserlass zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 hat die Finanzverwaltung erstmals verbindlich konkretisiert, wie elektronische Rechnungen künftig auszustellen, zu prüfen, zu validieren und zu archivieren sind. Für Unternehmen entsteht dad…
Mit dem Anwendungserlass zur E-Rechnung vom 15. Oktober 2025 hat die Finanzverwaltung erstmals verbindlich konkretisiert, wie elektronische Rechnungen künftig auszustellen, zu prüfen, zu validieren und zu archivieren sind. Für Unternehmen entsteht dadurch akuter Handlungsbedarf – insbesondere in Rechnungswesen, Einkauf und IT. Um Verantwortlichen Orientierung und Rechtssicherheit zu geben, veranstaltet die Akademie Heidelberg am 5. März 2026 das Online-Seminar „E-Rechnung: Anwendungserlass vom 15.10.2025 – Pflichten, …
