Hamburg, 29. Januar 2026: Immer häufiger übernehmen Aufsichtsratsmitglieder – oft befristet – operative Verantwortung im Vorstand, etwa zur Überbrückung von Vakanzzeiten oder in Krisensituationen. Was auf den ersten Blick pragmatisch erscheint, ist …
Hamburg, 29. Januar 2026: Immer häufiger übernehmen Aufsichtsratsmitglieder – oft befristet – operative Verantwortung im Vorstand, etwa zur Überbrückung von Vakanzzeiten oder in Krisensituationen. Was auf den ersten Blick pragmatisch erscheint, ist rechtlich und governance-seitig ein Hochrisikomanöver: Die klare Trennung von Überwachung und Geschäftsführung, eine Grundsäule der Aktien- und Corporate-Governance-Ordnung, wird zumindest zeitweise aufgehoben. „Der befristete Wechsel eines Aufsichtsrats in den …
