Falsch berechnete Pfändungsbeträge können für Unternehmen zur doppelten Haftungsfalle werden – Befindet sich ein Mitarbeiter in der Privatinsolvenz, steht die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers vor einer heiklen Aufgabe: der korrekten Berechnung und A…
Falsch berechnete Pfändungsbeträge können für Unternehmen zur doppelten Haftungsfalle werden – Befindet sich ein Mitarbeiter in der Privatinsolvenz, steht die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers vor einer heiklen Aufgabe: der korrekten Berechnung und Abführung des pfändbaren Lohnanteils an den Insolvenzverwalter. Ein Fehler bei dieser Berechnung kann für das Unternehmen teuer werden, wie Johann Tillich, Finanzexperte und Schuldenberater vom Verein für Existenzsicherung e. V. erläutert. Die Haftungsfrage hängt …
