Mit dem neuen BMF-Schreiben vom Januar 2026 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden liegt erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten eine grundlegende Überarbeitung der steuerlichen Verwaltungsauffassung vo…
Mit dem neuen BMF-Schreiben vom Januar 2026 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden liegt erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten eine grundlegende Überarbeitung der steuerlichen Verwaltungsauffassung vor. Das Schreiben ersetzt die bisherigen BMF-Verlautbarungen aus den Jahren 2003 und 2017 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Unternehmen, Steuerabteilungen, Buchhaltung und Beratungspraxis ergeben sich daraus erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche …
