Viele Fahranfänger stellen sich nach einem Verkehrsverstoß die Frage: Aufbauseminar ab wann ist es Pflicht. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig. Ein Aufbauseminar wird nicht freiwillig besucht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde verbindlich a…
Viele Fahranfänger stellen sich nach einem Verkehrsverstoß die Frage: Aufbauseminar ab wann ist es Pflicht. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig. Ein Aufbauseminar wird nicht freiwillig besucht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde verbindlich angeordnet, sobald bestimmte Voraussetzungen während der Probezeit erfüllt sind. Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begeht oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße vorliegen. Grundlage dafür …
