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EU-Schwellenwerte: Wichtige Änderungen im Vergaberecht ab 1.1.2026

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Ab dem 1. Januar 2026 gelten die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge – und das bis zum 31. Dezember 2027. Sobald ein Auftrag den jeweiligen Schwellenwert erreicht, ist ein europaweites Vergabeverfahren verpflichtend. Die Werte sinken dabe…

Ab dem 1. Januar 2026 gelten die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge – und das bis zum 31. Dezember 2027. Sobald ein Auftrag den jeweiligen Schwellenwert erreicht, ist ein europaweites Vergabeverfahren verpflichtend. Die Werte sinken dabei leicht um etwa 2 bis 2,5 Prozent. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Praxis: Schon bei etwas kleineren Auftragswerten als bisher kann künftig eine EU-weite Ausschreibung notwendig werden. Was ändert sich in der Vergabepraxis? Der neue EU-Schwellenwert für …
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