Beschluss des OLG Frankfurt vom 4. März 2025 – Az. 16 W 10/25 Ist bereits ein Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post erfolgt, muss der Hostprovider auch sinngleiche Beiträge sperren. Ein weiterer Hinweis ist dann nicht erforderlich. Das OLG Frank…
Beschluss des OLG Frankfurt vom 4. März 2025 – Az. 16 W 10/25 Ist bereits ein Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post erfolgt, muss der Hostprovider auch sinngleiche Beiträge sperren. Ein weiterer Hinweis ist dann nicht erforderlich. Das OLG Frankfurt betont dabei die Haftung des Hostproviders für rechtsverletzende Medien und Medieninhalte, insbesondere manipuliertes Videomaterial und die Fälschung von Personen. Das machte das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 4. März 2025 in einem Eilverfahren deutlich (Az. 16 W …
