Karlsruhe. (bid) Mit dem nahenden Jahresende rückt eine für viele Unternehmen, Selbstständige und Verbraucher entscheidende Frist näher: Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Wer bis dahin nicht handelt, riskiert de…
Karlsruhe. (bid) Mit dem nahenden Jahresende rückt eine für viele Unternehmen, Selbstständige und Verbraucher entscheidende Frist näher: Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Wer bis dahin nicht handelt, riskiert den endgültigen Verlust seiner Forderungen. Die staatlich anerkannte Gütestelle von Frank Armbruster erinnert daher nochmals an die Möglichkeit, die Verjährung rechtssicher, fristwahrend und ohne sofortiges Gerichtsverfahren zu hemmen. Verjährung rechtzeitig stoppen – …
