Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für einen „neuen, attraktiven Wehrdienst“ geschaffen und hierbei insbesondere das Wehrpflichtgesetz (WPflG) sowie flankierende Vorschriften angepasst….
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für einen „neuen, attraktiven Wehrdienst“ geschaffen und hierbei insbesondere das Wehrpflichtgesetz (WPflG) sowie flankierende Vorschriften angepasst. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 05.12.2025 beschlossen. Der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt. Nach der Konzeption der Bundesregierung soll das Gesetz zum 01.01.2026 in Kraft treten. Wichtig: Die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst …
