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Notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf – Gesetzliche Pflicht schützt vor Risiken

3 Wochen ago written by
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Dortmund – Beim Immobilienkauf schreibt der Gesetzgeber in § 311b Abs. 1 BGB die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zwingend vor. Ohne die notarielle Form ist der Vertrag grundsätzlich nicht wirksam. Erst durch die Beurkundung entsteht ein form…

Dortmund – Beim Immobilienkauf schreibt der Gesetzgeber in § 311b Abs. 1 BGB die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags zwingend vor. Ohne die notarielle Form ist der Vertrag grundsätzlich nicht wirksam. Erst durch die Beurkundung entsteht ein formgültiger Kaufvertrag, der anschließend als Grundlage für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch dient. Wir haben mit Marius Hebebrand, einem Notar in Dortmund , gesprochen. Er begleitet täglich Immobilienkäufe und erklärt, welche Aufgaben der Notar übernimmt …
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