Viele Schuldner hoffen mit der Privatinsolvenz auf einen finanziellen Neustart. Doch gerade bei Unterhaltsschulden gilt: Nicht jede Forderung verschwindet am Ende des Verfahrens automatisch. Johann Tillich, Vorstand des Verein für Existenzsicherung e…
Viele Schuldner hoffen mit der Privatinsolvenz auf einen finanziellen Neustart. Doch gerade bei Unterhaltsschulden gilt: Nicht jede Forderung verschwindet am Ende des Verfahrens automatisch. Johann Tillich, Vorstand des Verein für Existenzsicherung e. V. (VfE), macht deutlich: „Ob Unterhaltsschulden nach der Restschuldbefreiung weiter bestehen, hängt entscheidend davon ab, ob der Schuldner seine Unterhaltspflichten vorsätzlich und pflichtwidrig verletzt hat.“ Restschuldbefreiung: Unterhaltsschulden …
