Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen.
Diese Aufzeichnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, unabhängig d…
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums schreibt vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen müssen. Diese Aufzeichnungspflicht gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Büro, auf der Baustelle oder im Homeoffice tätig sind. Ziel der Regelung ist eine vollständige, nachvollziehbare und manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit. Dadurch sollen Überstunden, Ruhezeiten und gesetzliche Höchstarbeitszeiten besser …
