Verwertungsverbot des Insolvenzverwalters bei Rechten aller Art
BGH-Urteil als Zäsur: Mit seiner Entscheidung vom 27.10.2022 (IX ZR 145/21) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass verpfändete Rechte wie Unternehmensanteile, Patente, Marken und Lize…
Verwertungsverbot des Insolvenzverwalters bei Rechten aller Art BGH-Urteil als Zäsur: Mit seiner Entscheidung vom 27.10.2022 (IX ZR 145/21) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass verpfändete Rechte wie Unternehmensanteile, Patente, Marken und Lizenzen ausschließlich durch einen vom Pfandgläubiger öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist, verwertet werden dürfen - nicht vom Insolvenzverwalter. Teure Distressed-M&A-Strukturen mit sechs- bis siebenstelligen …
