Man darf die Miete mindern, sobald es in der Wohnung schimmelt Stimmt nicht. Eine Mietminderung nach Paragraf 536 Bürgerliches Gesetzbuch ist nur möglich, wenn der Schimmel einen Mangel der Mietsache darstellt. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt…
Man darf die Miete mindern, sobald es in der Wohnung schimmelt Stimmt nicht. Eine Mietminderung nach Paragraf 536 Bürgerliches Gesetzbuch ist nur möglich, wenn der Schimmel einen Mangel der Mietsache darstellt. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab: Leichte Verunreinigungen durch Schimmel rechtfertigen oft nur eine geringe Minderung von etwa fünf Prozent, während großflächiger oder gesundheitsgefährdender Befall zu deutlich höheren Minderungen führen kann. Ist etwa die gesamte Nutzbarkeit der …
