Immer häufiger geraten auch Eltern, die Unterhalt für ihre Kinder erhalten, in finanzielle Schwierigkeiten und sehen sich mit Kontopfändungen konfrontiert. Was viele nicht wissen: Kindesunterhalt ist zweckgebunden und darf nicht gepfändet werden – den…
Immer häufiger geraten auch Eltern, die Unterhalt für ihre Kinder erhalten, in finanzielle Schwierigkeiten und sehen sich mit Kontopfändungen konfrontiert. Was viele nicht wissen: Kindesunterhalt ist zweckgebunden und darf nicht gepfändet werden – denn er steht dem Kind zu, nicht dem betreuenden Elternteil. Rechtlicher Hintergrund Kindesunterhalt dient ausschließlich der Sicherung des Lebensbedarfs des Kindes. Auch wenn die Zahlungen auf das Konto des betreuenden Elternteils fließen, handelt dieser lediglich … 
