Verstoß gegen Wettbewerbsrecht – Urteil des Oberlandesgericht Köln – Az. 6 U 51/25 Halsbänder für Hunde aus Obstabfällen sind sicher nachhaltig, doch Obstabfälle sind kein Leder. Die Halsbänder dürften daher auch nicht mit dem Ausdruck „Apfelleder“ …
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht – Urteil des Oberlandesgericht Köln - Az. 6 U 51/25 Halsbänder für Hunde aus Obstabfällen sind sicher nachhaltig, doch Obstabfälle sind kein Leder. Die Halsbänder dürften daher auch nicht mit dem Ausdruck „Apfelleder“ beworben werden. Diese Werbung sei für den Verbraucher irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, entschied das OLG Köln, das als Berufungsinstanz und Oberlandesgericht für NRW fungiert, mit Urteil vom 4. Juli 2025 (Az. 6 U 51/25), das als Beschluss …
