Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25. September 2025 ( Az. III-1 ORbs 139/25 ) entschieden, dass das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt gegen das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO verstößt . Ein Autofa…
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 25. September 2025 ( Az. III-1 ORbs 139/25 ) entschieden, dass das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt gegen das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO verstößt . Ein Autofahrer wurde mit 150 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belegt, weil er während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Display verändert hatte. Kay Stolle , Geschäftsführer der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft und Fachanwalt mit über 20 Jahren …
