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Regierungsentwurf zu § 34k GewO veröffentlicht: Änderungen bei Sachkunde und Übergangsfristen

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Berlin, 30.09.2025. Ab 20.11.2026 tritt die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung („Ratenkredite“) in Deutschland in Kraft. Auf Basis des Referentenentwurfs und der Stellungnahme zahlreicher Verbände (u.a. vom AfW Bundesverband Finanzdienstleis…

Berlin, 30.09.2025. Ab 20.11.2026 tritt die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung („Ratenkredite“) in Deutschland in Kraft. Auf Basis des Referentenentwurfs und der Stellungnahme zahlreicher Verbände (u.a. vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung) ist nun ein Regierungsentwurf veröffentlicht worden. Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es einen eigenen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben, den § 34k GewO. Künftig ist somit eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach dem …
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