Frankfurt am Main, 01.10.2025 – Ab dem 1. Oktober 2025 sind Psychotherapeut:innen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patient:innen mit relevanten Dokumenten zu befüllen. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass auch sensib…
Frankfurt am Main, 01.10.2025 - Ab dem 1. Oktober 2025 sind Psychotherapeut:innen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patient:innen mit relevanten Dokumenten zu befüllen. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass auch sensible Psychotherapie-Daten automatisch in der Akte gespeichert werden – es sei denn, sie widersprechen aktiv. „Die Einführung der ePA ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung. Doch gerade im sensiblen Bereich der Psychotherapie …