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Keine Freistellung vom Geldwäschegesetz

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BaFin zieht bestehende Freistellungen zurück Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, bestehende Freistellungen vom Geldwäschegesetz (GwG) zurückzunehmen oder nicht mehr zu verlängern. Diese Ankündigung hat weitreichende Fo…

BaFin zieht bestehende Freistellungen zurück Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, bestehende Freistellungen vom Geldwäschegesetz (GwG) zurückzunehmen oder nicht mehr zu verlängern. Diese Ankündigung hat weitreichende Folgen für viele Unternehmen, insbesondere für solche, die bislang von Erleichterungen bei der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten profitieren konnten. Die Maßnahme ist Teil einer verstärkten Strategie zur Geldwäscheprävention und soll dazu beitragen, …
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