Finanzämter gehen zunehmend gegen sogenannte „USt-Parker“ vor – sogar Haft droht Wenn die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wird, obwohl sie vereinnahmt wurde, kann das einen Straftatbestand erfüllen – in der Regel den der Steuerhinterz…
Finanzämter gehen zunehmend gegen sogenannte „USt-Parker“ vor – sogar Haft droht Wenn die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt wird, obwohl sie vereinnahmt wurde, kann das einen Straftatbestand erfüllen – in der Regel den der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO). Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor? Eine Steuerhinterziehung begeht, wer: gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigt, und dadurch Steuern verkürzt …