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Heiß, heiß, Baby – Hitze im Mietrecht

3 Monaten ago written by
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Eine übermäßige Hitzeentwicklung in der Wohnung kann ein Grund für eine Mietminderung sein. Doch bevor man gleich zur Tat schreitet, gilt es zu ermitteln, wie stark die Hitze die Wohnqualität beeinträchtigt und ob sie im Zweifelsfall nicht noch im Ra…

Eine übermäßige Hitzeentwicklung in der Wohnung kann ein Grund für eine Mietminderung sein. Doch bevor man gleich zur Tat schreitet, gilt es zu ermitteln, wie stark die Hitze die Wohnqualität beeinträchtigt und ob sie im Zweifelsfall nicht noch im Rahmen üblicher Temperaturschwankungen liegt. Denn steigt die Temperatur an heißen Sommertagen in der Wohnung, dann ergibt sich daraus noch nicht gleich ein Minderungsanspruch. ARAG Expertin Jennifer Kallweit klärt auf und nennt einige Gerichtsentscheidungen. Kann Hitze …
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