26. Mai 2025 – In weniger als fünf Wochen endet die Übergangsfrist: Ab 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Onlin…
26. Mai 2025 – In weniger als fünf Wochen endet die Übergangsfrist: Ab 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Online-Shops, Self-Service-Terminals und weitere Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderung – ohne zusätzliche Hürden nutzbar sind. Gesetzlicher Rahmen Umsetzung des European Accessibility Act (EAA): Das BFSG überführt …