Trennungsunterhalt wegen Fehlverhalten reduziert – OLG München – 12 UF 265/23 e Bevor eine Ehe geschieden wird, muss das Paar in der Regel ein Trennungsjahr absolvieren. Während dieser Zeit kann Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Den Ans…
Trennungsunterhalt wegen Fehlverhalten reduziert – OLG München - 12 UF 265/23 e Bevor eine Ehe geschieden wird, muss das Paar in der Regel ein Trennungsjahr absolvieren. Während dieser Zeit kann Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Den Anspruch auf Trennungsunterhalt kann ein Ehepartner aber zumindest zum Teil verlieren, wenn er während der Ehe ein besonders krasses Fehlverhalten gezeigt hat. Das zeigt ein Beschluss des OLG München vom 22. August 2024 (Az.: 12 UF 265/23 e). Ähnlich wie beim …