Das Berliner Testament ist eine der beliebtesten Testamentsformen im Erbrecht. Hierbei legen die Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben fest. Die Schlusserbfolge ist somit erbrechtlich bindet festgelegt und es müss…
Das Berliner Testament ist eine der beliebtesten Testamentsformen im Erbrecht. Hierbei legen die Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben fest. Die Schlusserbfolge ist somit erbrechtlich bindet festgelegt und es müssen keine Änderungen des Testaments gefürchtet werden. Benjamin Horvath – Rechtsanwalt für Erbrecht und Notar aus Berlin – erläutert mögliche Spannungsverhältnisse. Der überlebende Ehepartner kann zunächst über das Vermögen verfügen. Dies kann jedoch zu Konflikten …