Die Lutz Handels GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Joachim Lutz, hatte im Jahr 2020 KN95-Masken an die Bundesrepublik Deutschland geliefert. Dies geschah im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens. Eine Zahlung des Kaufpreises ist jedoch bis h…
Die Lutz Handels GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Joachim Lutz, hatte im Jahr 2020 KN95-Masken an die Bundesrepublik Deutschland geliefert. Dies geschah im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens. Eine Zahlung des Kaufpreises ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Nach erstinstanzlicher Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland zur Kaufpreiszahlung durch das Landgericht Bonn (jedoch ohne Verurteilung der Zahlung von Verzugszinsen) ist momentan eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln anhängig. Zu diesem …