BGH zur Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers – Az.: II ZR 206/22 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Der BGH hat mit Urteil vom 23. …
BGH zur Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers – Az.: II ZR 206/22 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juli 2024 entschieden, dass auch ausgeschiedene Geschäftsführer gegenüber Neugläubigern wegen Insolvenzverschleppung in der Haftung stehen können (Az.: II ZR 206/22). Bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Verzögern gestellt …