Die Universität ist damit berechtigt, bis zum 30. September 2026 Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu stellen. Die dadurch freiwerdenden Mittel wird die Universität f…
Die Universität ist damit berechtigt, bis zum 30. September 2026 Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu stellen. Die dadurch freiwerdenden Mittel wird die Universität für die Weiterentwicklung ihrer Gleichstellungsarbeit nutzen. Die Auszeichnung „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ist darüber hinaus verbunden mit der Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin, die in eine unbefristete …