Beschluss des OLG München vom 09.08.2024 – Az.: 33 Wx 115/24 e Mit der Erstellung eines Testaments kann der Gesetzgeber die gesetzliche Erbfolge umgehen und selbst bestimmen, wer Erbe werden soll. Damit ein handschriftliches Testament wirksam is…
Beschluss des OLG München vom 09.08.2024 – Az.: 33 Wx 115/24 e Mit der Erstellung eines Testaments kann der Gesetzgeber die gesetzliche Erbfolge umgehen und selbst bestimmen, wer Erbe werden soll. Damit ein handschriftliches Testament wirksam ist, muss es jedoch einige Formvorschriften erfüllen. So gehört bei einem handschriftlichen Testament die eigenhändige Unterschrift des Erblassers zwingend an das Ende des Textes, wie das OLG München mit Beschluss vom 9. August 2024 deutlich machte (Az.: 33 Wx 115/24 e). …