Urteil des BAG vom 03.07.2024 – Az.: 10 AZR 171/23 Zielvereinbarungen für eine erfolgsabhängige variable Vergütung darf der Arbeitsgeber nicht einseitig festlegen, sondern muss sie mit dem Arbeitnehmer verhandeln. Das hat das Bundesarbeitsgerich…
Urteil des BAG vom 03.07.2024 – Az.: 10 AZR 171/23 Zielvereinbarungen für eine erfolgsabhängige variable Vergütung darf der Arbeitsgeber nicht einseitig festlegen, sondern muss sie mit dem Arbeitnehmer verhandeln. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 3. Juli 2024 deutlich gemacht (Az.: 10 AZR 171/23). Eine vertragliche Klausel, die dem Arbeitgeber die einseitige Festlegung der Zielvereinbarungen ermöglicht, erklärte das Gericht für unwirksam. Die Zielvereinbarung muss von der Zielvorgabe …