Köln, 5. November 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die unionsrechtlichen Grenzen eines Widerspruchs gegen intelligente Stromzähler präzisiert. Nach dem EuGH, Urteil vom 5. November 2026 – C‑468/24, müssen Netzbetreiber allein wegen der Ablehnun…
Köln, 5. November 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die unionsrechtlichen Grenzen eines Widerspruchs gegen intelligente Stromzähler präzisiert. Nach dem EuGH, Urteil vom 5. November 2026 – C‑468/24, müssen Netzbetreiber allein wegen der Ablehnung durch einen Endkunden keinen konventionellen Zähler bereitstellen. Streit um den Austausch eines mechanischen Zählers Ausgangspunkt war ein Verfahren zwischen einer Kundin und einer Netzbetreiberin im österreichischen Bundesland Niederösterreich. Die Eichung des …
