Köln, 30. Oktober 2026. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. August 2026 – 5 AZR 122/25 eine tarifliche Mehrarbeitsgrenze beanstandet, die für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen bei mehr als 40 Wochenstunden lag. Über den ko…
Köln, 30. Oktober 2026. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. August 2026 – 5 AZR 122/25 eine tarifliche Mehrarbeitsgrenze beanstandet, die für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte gleichermaßen bei mehr als 40 Wochenstunden lag. Über den konkreten Zahlungsanspruch ist noch nicht abschließend entschieden. Einheitliche Schwelle benachteiligt Teilzeitkräfte Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage einer seit März 2000 teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin eines Einzelhandelsgeschäfts. Auf das …
