Deutschland, 30. Oktober 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Greenchild LLC in Deutschland eine Vermögensanlage ohne den nach § 6 Vermögensanlagengesetz erforderlichen Verkaufsprospekt öffent…
Deutschland, 30. Oktober 2026. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Greenchild LLC in Deutschland eine Vermögensanlage ohne den nach § 6 Vermögensanlagengesetz erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Eine abschließende Feststellung eines Gesetzesverstoßes ist mit der Mitteilung der Behörde nicht verbunden. Investitionsmodell rund um Paulownia-Bäume Die BaFin veröffentlichte ihren Hinweis am 19. Oktober 2026 und stellte ihn auf ihrer Verbraucherseite …
