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BFH ordnet Stationierungsflughafen steuerlich ein

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Köln, 29. Oktober 2026. Der Bundesfinanzhof hat den Stationierungsflughafen eines Piloten als erste Tätigkeitsstätte eingeordnet (BFH, Urteil vom 9. September 2026 – VI R 4/25). Damit können Fahrten zwischen Wohnung und Flughafen grundsätzlich nur ü…

Köln, 29. Oktober 2026. Der Bundesfinanzhof hat den Stationierungsflughafen eines Piloten als erste Tätigkeitsstätte eingeordnet (BFH, Urteil vom 9. September 2026 – VI R 4/25). Damit können Fahrten zwischen Wohnung und Flughafen grundsätzlich nur über die Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden. Flugvorbereitung auf dem Flughafengelände Der betroffene Pilot war seit Anfang 2014 arbeitsrechtlich einem bestimmten Flughafen zugeordnet und führte im Streitjahr 2018 Langstreckenflüge durch. Vor …
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