Köln, 27. Oktober 2026 – Der Rat der Europäischen Union hat zwei natürliche Personen von der Belarus-Sanktionsliste gestrichen. Die seit dem 15. Oktober 2026 unmittelbar geltende Änderung kann sich auf sanktionsrechtliche Prüfungen von Unternehmen, …
Köln, 27. Oktober 2026 – Der Rat der Europäischen Union hat zwei natürliche Personen von der Belarus-Sanktionsliste gestrichen. Die seit dem 15. Oktober 2026 unmittelbar geltende Änderung kann sich auf sanktionsrechtliche Prüfungen von Unternehmen, Investoren und Finanzinstituten auswirken. Durchführungsverordnung ändert zwei Listeneinträge Grundlage der Streichungen ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2313 vom 13. Oktober 2026. Sie wurde am 14. Oktober 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union …
