Köln, 26. Oktober 2026 – Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 2. April 2025 – 9 K 147/22 die Besteuerung eines Sperrfristverstoßes im ersten Zeitjahr neu eingeordnet. Da die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 14…
Köln, 26. Oktober 2026 – Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 2. April 2025 – 9 K 147/22 die Besteuerung eines Sperrfristverstoßes im ersten Zeitjahr neu eingeordnet. Da die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 14/25 anhängig ist, bleibt die abschließende Klärung abzuwarten. Veräußerung nach dem Formwechsel löst Steuerstreit aus Ausgangspunkt des Verfahrens war der Formwechsel einer ärztlichen Partnerschaftsgesellschaft in eine GmbH. Die Umwandlung wurde am 28. August 2019 …
