Köln, 26. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung von Einnahmen aus Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften näher eingegrenzt. Abzüge für soziale, kulturelle oder bildungsbezogene Leistungen müssen grundsätzlich den Recht…
Köln, 26. Oktober 2026. Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung von Einnahmen aus Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften näher eingegrenzt. Abzüge für soziale, kulturelle oder bildungsbezogene Leistungen müssen grundsätzlich den Rechtsinhabern zugutekommen. EuGH unterscheidet zwei Arten von Einnahmen Der EuGH, Urteil vom 22. Oktober 2026 – C-840/24, unterscheidet zwischen Einnahmen, die grundsätzlich an Rechtsinhaber auszuschütten sind, und Beträgen, die nach den unionsrechtlichen Vorgaben als …
