Köln, 25. Oktober 2026 – Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. September 2026 zur steuerbilanziellen Behandlung bestimmter Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG Stellung genommen. Grundlage ist der BFH, Beschluss vom 4. Septembe…
Köln, 25. Oktober 2026 – Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. September 2026 zur steuerbilanziellen Behandlung bestimmter Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG Stellung genommen. Grundlage ist der BFH, Beschluss vom 4. September 2024 – XI R 25/21, dessen Grundsätze die Finanzverwaltung nun über den entschiedenen Einzelfall hinaus auf alle noch offenen Fälle anwendet. Im Mittelpunkt stehen Versorgungszusagen, bei denen ein verbindlicher Anspruch auf Leistungen besteht, die spätere Höhe aber …
