Köln, 25. Oktober 2026 – Der EuGH hat mit Urteil vom 24. September 2026 – C-503/25, C-504/25 entschieden, dass nationale Energievergünstigungen für strom- und erdgasintensive Unternehmen nicht zwingend Unternehmen unter insolvenzabhängiger Sonderverwa…
Köln, 25. Oktober 2026 – Der EuGH hat mit Urteil vom 24. September 2026 – C-503/25, C-504/25 entschieden, dass nationale Energievergünstigungen für strom- und erdgasintensive Unternehmen nicht zwingend Unternehmen unter insolvenzabhängiger Sonderverwaltung offenstehen müssen. Maßgeblich ist, ob diese Unternehmen nach den unionsrechtlichen Leitlinien als Unternehmen in Schwierigkeiten einzuordnen sind. Im Mittelpunkt der verbundenen Rechtssachen standen italienische Regelungen, nach denen bestimmte Entlastungen für …
