Köln, 25. Oktober 2026. Die 23. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung ist am 17. Oktober 2026 in Kraft getreten. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen sollten die neuen Vorgaben zur Ausfuhrliste, zu Sanktionen und zu Buß…
Köln, 25. Oktober 2026. Die 23. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung ist am 17. Oktober 2026 in Kraft getreten. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen sollten die neuen Vorgaben zur Ausfuhrliste, zu Sanktionen und zu Bußgeldtatbeständen sorgfältig prüfen. Die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde am 14. Oktober 2026 ausgefertigt und am 16. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Veröffentlichung erfolgte unter BGBl. 2026 I Nr. 300. Nach …
