Spätestens ab 2027 gelten voraussichtlich neue Regeln für ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht. Zwangsbehandlungen sollen dann in Ausnahmefällen auch außerhalb der Klinik möglich sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass dies dem Willen der be…
Spätestens ab 2027 gelten voraussichtlich neue Regeln für ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht. Zwangsbehandlungen sollen dann in Ausnahmefällen auch außerhalb der Klinik möglich sein. Eine Voraussetzung dafür ist, dass dies dem Willen der betroffenen Person entspricht, wie er etwa in einer Patientenverfügung festgehalten ist. Damit wird die Patientenverfügung wichtiger. PatientenverfügungPlus fordert, die Vorsorge für psychische Krisen deutlich früher zu beginnen und nicht erst nach einer Zwangsbehandlung, …
