Köln, 22. Oktober 2026 – Die Besteuerung privat gehaltener Kryptowerte richtet sich nach der bisherigen Linie von Rechtsprechung und Finanzverwaltung häufig nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Für Anleger, Unternehmen und Investoren ble…
Köln, 22. Oktober 2026 – Die Besteuerung privat gehaltener Kryptowerte richtet sich nach der bisherigen Linie von Rechtsprechung und Finanzverwaltung häufig nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Für Anleger, Unternehmen und Investoren bleibt damit entscheidend, wie Token ausgestaltet sind, wie lange sie gehalten werden und ob laufende Erträge erzielt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Currency Token als Wirtschaftsgüter eingeordnet werden. Gewinne aus ihrer Veräußerung im …
