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ESMA präzisiert Aufschub bei Insiderinfos

9 Stunden ago written by
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Köln, 21. Oktober 2026. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat ihre Leitlinien zur Marktmissbrauchsverordnung zum Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen überarbeitet. Für Emittenten rückt damit die Frage stärk…

Köln, 21. Oktober 2026. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat ihre Leitlinien zur Marktmissbrauchsverordnung zum Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen überarbeitet. Für Emittenten rückt damit die Frage stärker in den Mittelpunkt, wann eine sofortige Veröffentlichung geboten ist und wann ein zeitweiser Aufschub nach Art. 17 MAR in Betracht kommen kann. Nach der Marktmissbrauchsverordnung müssen Emittenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, grundsätzlich …
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