Köln, 21. Oktober 2026. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer können unter bestimmten Voraussetzungen den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a EStG mindern. Das Finanzgericht Münster hat dazu entschieden, d…
Köln, 21. Oktober 2026. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer können unter bestimmten Voraussetzungen den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a EStG mindern. Das Finanzgericht Münster hat dazu entschieden, dass auch Teilübertragungen von Mitunternehmeranteilen erfasst sein können; die Revision beim Bundesfinanzhof ist anhängig. Die Entscheidung betrifft die steuerliche Behandlung thesaurierter Gewinne bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern. Gewinne unterliegen …
