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Abberufene Geschäftsführer und Kündigungsschutz

9 Stunden ago written by
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Frankfurt am Main, 20. Oktober 2026. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass abberufene Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen allgemeinen Kündigungsschutz beanspruchen können. Maßgeblich ist, ob die Organstellung im Zeitpunkt des Zug…

Frankfurt am Main, 20. Oktober 2026. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass abberufene Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen allgemeinen Kündigungsschutz beanspruchen können. Maßgeblich ist, ob die Organstellung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch besteht. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG nicht eingreift, wenn die Geschäftsführereigenschaft bereits vor Zugang der Kündigung beendet war. Die Revision der beklagten Gesellschaft …
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