Neuwied, 16.10.2026. Wer eine Gewerbeimmobilie umsatzsteuerfrei verkauft, nachdem er beim Kauf, Bau oder Umbau Vorsteuer abgezogen hat, muss mit einer Rückforderung durch das Finanzamt rechnen. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer mit Erl…
Neuwied, 16.10.2026. Wer eine Gewerbeimmobilie umsatzsteuerfrei verkauft, nachdem er beim Kauf, Bau oder Umbau Vorsteuer abgezogen hat, muss mit einer Rückforderung durch das Finanzamt rechnen. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer mit Erlaubnis nach § 34i GewO, weist darauf hin, dass bei Grundstücken ein Berichtigungszeitraum von zehn Jahren ab der ersten Verwendung gilt. Ein Verkauf innerhalb dieses Zeitraums kann deshalb eine Zahlung auslösen, die in keiner Verkaufskalkulation steht. Warum fordert das …
