Köln, 17. Oktober 2026. Finanzgerichtliche Entscheidungen haben die Voraussetzungen für einen unmittelbaren Erstattungsanspruch gegen die Finanzverwaltung bei zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer weiter konkretisiert. Für Unternehmen und Investoren kan…
Köln, 17. Oktober 2026. Finanzgerichtliche Entscheidungen haben die Voraussetzungen für einen unmittelbaren Erstattungsanspruch gegen die Finanzverwaltung bei zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer weiter konkretisiert. Für Unternehmen und Investoren kann dies relevant werden, wenn eine Rückforderung beim leistenden Unternehmer nicht mehr effektiv durchsetzbar ist. Hintergrund des Reemtsma-Direktanspruchs Der sogenannte Reemtsma-Direktanspruch betrifft Fälle, in denen Umsatzsteuer in einer Rechnung offen ausgewiesen …
