Köln, 17. Oktober 2026 – Das Finanzgericht Nürnberg hat den nur hälftigen Betriebsausgabenabzug für Vergütungen an Mitglieder von Aufsichts- und vergleichbaren Überwachungsorganen bestätigt. Die Frage ist für Kapitalgesellschaften, Organschaften und…
Köln, 17. Oktober 2026 – Das Finanzgericht Nürnberg hat den nur hälftigen Betriebsausgabenabzug für Vergütungen an Mitglieder von Aufsichts- und vergleichbaren Überwachungsorganen bestätigt. Die Frage ist für Kapitalgesellschaften, Organschaften und kommunal geprägte Gesellschaften bedeutsam, weil die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Mit Urteil vom 30.09.2025 entschied das Finanzgericht Nürnberg, dass § 10 Nr. 4 KStG nach seiner Auffassung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Die Klage zweier in ein …
