Köln, 16. Oktober 2026. Seit dem 1. Januar 2025 müssen viele Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abgerechnet werden. MTR Legal Rechtsanwälte weist darauf hin, dass neben den Überga…
Köln, 16. Oktober 2026. Seit dem 1. Januar 2025 müssen viele Umsätze zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmern mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abgerechnet werden. MTR Legal Rechtsanwälte weist darauf hin, dass neben den Übergangsfristen vor allem die Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen für die praktische Umsetzung maßgeblich sind. Die Pflicht zur E-Rechnung beruht auf dem Wachstumschancengesetz und betrifft steuerbare Umsätze zwischen inländischen Unternehmern, soweit diese nicht …
